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Argentinien

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    Zoll + Zollbestimmungen

    Reisegut
    Zollfrei mitgeführt können Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw.

    Dazu zählen auch:

    • 1 Kamera mit Filmen
    • 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder eine Videokamera mit Leerkassetten
    • 1 Filmprojektor für den privaten Gebrauch
    • 1 Reise-Schreibmaschine oder 1 Laptop
    • je 1 tragbares Fernseh- und Tonbandgerät
    • 1 Radio
    • 1 Fernglas
    • 1 Musikinstrument
    • Sportgeräte

    Bei der Ausreise müssen die Gegenstände wieder ausgeführt werden.

    Zollfrei sind ausserdem

    • für Touristen aus Nicht-Nachbarländern, Einreisende mit längerem Aufenthalt, Einwanderer und Rückkehrer
    • 400 Zigaretten und 50 Zigarren
    • 2 Liter alkoholische Getränke
    • 5 kg Lebensmittel
    • 100 ml Parfüm
    • für Touristen aus Nachbarländern Argentiniens
    • 200 Zigaretten und 25 Zigarren
    • 1 Liter alkoholische Getränke
    • 2 kg Lebensmittel
    • 50 ml Parfüm und Eau de Toilette.

    Reisenden unter 16 Jahren steht nur die Hälfte der jeweiligen Freimengen zu.

    Zollfreigrenzen für neue und gebrauchte Waren

    • für Touristen, Durchreisende und vorübergehend Einreisende (Aufenthalt unter einem Jahr)
    • aus Nachbarländern 100 US-Dollar
    • aus Nichtnachbarländern 300 US-Dollar
    • für vorübergehend Einreisende (Aufenthalt bis 1 Jahr), Rückkehrer (Auslandsaufenthalt mindestens 1 Jahr) und Einwanderer 300 US-Dollar

    Diese Freibeträge gelten jedoch nur für begleitetes Gepäck. Die Zollbefreiung gilt nicht für Artikel der Kapitel 84, 85, 91 und 92 des Warenverzeichnisses (Maschinen, Elektroartikel, Konsumelektronik, optische, feinmechanisch und medizintechnische Artikel, Uhren und Musikinstrumente). Für diese wird ein Einheitszollsatz von 50% auf den nachgewiesenen bzw. vom Zollbeamten geschätzten Wert erhoben.

    Ausreise
    Die bezahlte Mehrwertsteuer (z.Zt. 21%) kann bei Ausreise über die Flughäfen von Buenos Aires zurückgefordert werden. Bei den dort befindlichen Wechselstellen der Banco de la Naciòn Argentina sind die Einkäufe im Wert über 200 US-Dollar, die bezahlte Rechnung und der besondere "tax-free Aufkleber" (ausgestellt vom jeweiligen Laden) vorzulegen.

    Pflanzen und Lebensmittel
    Pflanzen-Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Pflanzenschutzamt des Herkunftslandes, legalisiert vom Argentinischem Konsulat. Bei Ankunft Untersuchung. Vorherige Anmeldung erforderlich.

    Umzugsgut
    Beim zuständigen Argentinischen Konsulat muss vorher bei der Mitnahme von Umzugsgut in jedem Fall rechtzeitig genaue Information eingeholt werden. Auskünfte erteilt evtl. auch die Deutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer in Buenos Aires, vgl. "Auskunftsstellen". Zollfrei einführen kann man in der Regel: Gebrauchter Hausrat und Einrichtungsgegenstände für die Wohnung, Berufsausrüstung (Werkzeuge, Maschinen u.ä.), sofern es sich nicht um Werkstatt-, Laboratoriums-, Betriebs- und Geschäftsausrüstung handelt. Kraftfahrzeuge (Autos, Krafträder) können gebraucht eingeführt werden. (Die üblichen Abgaben auf den von der Zollbehörde festgestellten Wert des Fahrzeuges sind zu entrichten, d.h. in erster Linie die Zollgebühr von 20% plus 10% Statistikgebühr und die Mehrwertsteuer von 21%. Voraussetzung ist ferner der Nachweis einer argent. Daueraufenthaltsgenehmigung.)

    Waffen und Munition
    Bei Jagdreisen ist eine Genehmigung für die Mitnahme von Jagdwaffen und Munition erforderlich. Näheres über die Argentinischen Konsulate.

    Impressum