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Einreise + Visum
Einreise ohne Visum
Für einen vorübergehenden Aufenthalt (keine Arbeitsaufnahme) und sofern im Besitz ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt und der erforderlichen Rückreise oder Weiterreise-Dokumente und -Tickets sind vom Visumzwang befreit: Deutsche mit noch 6 Monate gültigen Reisepass oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, im Kinderausweis muss als Nationalität "deutsch" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt bis zu max. 6 Monaten (bei Ankunft wird entsprechend den Angaben des Reisenden die Aufenthaltsdauer im Pass vermerkt).
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