Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Griechenland

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Hinweise
    Die Einreise wird folgenden Personen verweigert:

    • Türkischen Staatsangehörigen, in deren Reisepapieren sich Ein- bzw. Ausreisestempel oder Visa von Nord-Zypern befinden.
    • Besitzern jugoslawischer Reisepässe, die einen Erneuerungsstempel "Macedonia" tragen. (Einreise ist nur gestattet mit alten, aber noch gültigen jugoslawischen Pässen ohne den genannten Stempel.)
    • Den Staatsangehörigen von Albanien, bei Einreise direkt aus Albanien. (Albanische Staatsangehörige mit einer Wohnsitz und Aufenthaltsberechtigung in einem EU- Land, können ein Visum erhalten, wenn dies aus dem Reisepass ersichtlich ist).

    Einreise ohne Visum

    Eine Einreise ohne Visumszwang für einen Aufenthalt bis zu max. 3 Monaten (keine Arbeitsaufnahme), Nachweis ausreichender Geldmittel oder Rückreise bzw. Weiterreise Flugtickets oder Schiffspassagen sowie der erforderlichen Reisepapiere für das Zielland erforderlich:

    Deutsche mit gültigem Reisepass, Familienpass, Personalausweis, Kinderausweis (als Nationalität muss "deutsch" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland bzw. behelfsmässigem Personalausweis des Landes Berlin oder Kinderlichtbildbescheinigung des Landes Berlin ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts.

    Immer ein Visum benötigen Inhaber deutscher Reisepässe für Staatenlose und Inhaber deutscher Fremden-Pässe.

    Die Staatsangehörigen der Länder Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien- 1 Mon., Chile-2 Mon., Dänemark, Ecuador -2 Mon., Finnland, Frankreich, Republik Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malawi -2 Mon., Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua - 2 Mon., Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur -14 Tage, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, St. Kitts + Nevis, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn - 1 Monat, Uruguay -2 Mon., USA und Zypern jeweils mit gültigem nationalen Reisepass.

    British Citizens mit dem Vermerk "British Citizen" in ihrem gültigen nationalen Reisepass.

    Kinder, zu einer Schulgruppe aus einem EU-Land gehörend und die in einem EU- Land leben, unabhängig von ihrer Nationalität: Sie müssen allerdings im Besitz einer von der Ausländerbehörde ihres EU-Wohnsitzlandes bestätigten Teilnehmerliste (mit Reisegrund und angehefteten Lichtbildern der Kinder) sein. Auch der nationale Reisepass/Kinderausweis ist mitzuführen.

    Inhaber von Diplomatenpässen, wenn zwischen Griechenland und dem Heimatstaat des Diplomaten ein Visabefreiungsabkommen besteht und wenn sie in Griechenland akkreditiert sind.

    Die Staatsangehörigen der Türkei mit Diplomaten-, Dienst- oder Spezialpass, die Staatsangehörigen des Iran mit Dienstpass; sowie die Staatsangehörigen der Philippinen mit Diplomaten- oder Dienstpass.

    Inhaber eines griech. residence permit (Aufenthaltsberechtigung), der Auslandsaufenthalt darf 2 Monate nicht übersteigen.

    Inhaber eines re-entry permit;

    für die Wiedereinreise nach Griechenland benötigen zurückkehrende türkische Staatsangehörige, die in Griechenland ihren Wohnsitz haben, ausser dem re-entry permit noch ein Konsularvisum

    EU-Regelung

    Ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts sind vom Visumzwang befreit die Staatsangehörigen der folgenden Staaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien und Nordirland, Republik Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
    Zur Einreise als Besucher, Tourist oder um in Griechenland eine Arbeit aufzunehmen ist nur ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Eine vorab besorgte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.

    Die vorläufige Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate.
    Staatsangehörige eines EU- Landes, die sich länger als 3 Monate in Griechenland aufhalten wollen, müssen bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (in diesem Fall ist dann der Reisepass notwendig). Der Arbeitsvertrag bzw. die in Griechenland üblichen Unterlagen für die anderen Tätigkeiten sind zusätzlich bei Arbeitsaufnahme, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und bei Ausführung von Dienstleistungen erforderlich. Wollen EU-Staatsangehörige ohne Arbeitsaufnahme in Griechenland bleiben, müssen sie nachweisen, dass sie ein geregeltes Einkommen aus ihrem Heimatland überwiesen erhalten (Rente, Bankbestätigung u.ä.) und dass sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.

    Auch für die abhängigen Familienmitglieder des Staatsangehörigen des EU- Landes, und zwar den Ehepartner (dürfen nicht getrennt leben oder geschieden sein) und Kinder unter 21 Jahren; ältere Kinder nur dann, wenn sie noch von den Eltern unterhalten werden (gilt nicht, wenn die Kinder beim geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil leben), die Eltern und Grosseltern des Staatsangehörigen des EU- Landes und seines Ehepartners, SOFERN diese von ihm/ihr unterhalten werden (gilt nicht, wenn diese Angehörigen in aufsteigender Linie als Studenten kommen; gilt auch nicht, wenn es sich um die Eltern und Grosseltern des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners handelt) wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

    Ein vorab zu besorgendes Visum benötigen Sie dann, wenn es sich beim Ehepartner und/oder abhängigen Kindern und Familienangehörigen um Nicht-EU-Staatsangehörige handelt. Nähere Infos erhalten Sie in den Konsulaten.

    Achten Sie darauf, dass bei der ersten Einreise ein Einreisestempel in den Reisepass gemacht wird Ist keine Grenzkontrolle vor Ort, dann sofort einen Stempelvermerk über die Ankunft bei der örtlichen Polizeidienststelle holen. Die Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland kann dann aufgrund dieses Visums problemlos beantragt werden.

    In Griechenland geniessen Staatsangehörige der EU-Staaten völlige Freiheit in bezug auf Arbeitsplatz Wahl und Wechsel, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

    Einreise mit Visum

    Für alle Staatsangehörigen Visumzwang mit Ausnahme, der unter "Einreise ohne Visum", "EU-Regelung" und "Durchreise" genannten Regelungen. Die zuständigen griechischen Konsulate bearbeiten die Visa-Anträge, bei denen je nach Nationalität und Reiseart unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind.

    Durchreise

    Ohne Transitvisum einreisen können:

    • Vom Visumzwang befreite Reisende.
    • Visumpflichtige Reisende, die ihre Reise innerhalb von 48 h in ein Drittland fortsetzen und im Besitz des gültigen nationalen Reisepasses, der bestätigten Flugtickets und der erforderlichen Einreisepapiere für ihr Zielland sind.
      (Von diesen Vergünstigungen nicht profitieren können die Staatsangehörigen von Simbabwe, der Republik Südafrika, der Türkei und nicht für Inhaber von Ausweispapieren der Republik Palau, der Förderierten Staaten von Micronesien, der Republik der Marshall Inseln und des Commonwealth der Nördlichen Marianen oder von Ausweisen des U.S: Trust Territory of the Pacific Islands. Sie benötigen ein vorab besorgtes Visum für jede Art von Transit.)
      Das Verlassen der Transitzone des Flughafens wird im Normalfall nicht erlaubt.

    Die Fluggesellschaften geben Auskunft über evtl. Transiterleichterungen für Seeleute auf Dienstreisen.
    Ansonsten muss man in allen anderen Fällen vor Beginn der Reise ein Transitvisum bei den griechischen Konsulaten beantragen.

    Wiedereinreise nach Griechenland (re-entry)
    Vor der Ausreise müssen Ausländische Einwohner Griechenlands, die wieder zurückkehren wollen und nicht vom Visumzwang befreit sind, ein re-entry permit beantragen.

    Polizeiliche Meldung
    Meldepflicht besteht:

    • für Staatsangehörige der Länder Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisische Republik, Nord-Korea, Kuba, Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, VR China innerhalb von 48 h nach ihrer Ankunft
    • für alle anderen Staatsangehörigen dann, wenn die im Visum vermerkte Aufenthaltsdauer oder ihr visumsfreier Aufenthalt verlängert werden soll.

    Impressum