Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Indien

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Reisegut
    Zollfrei können Nicht- Einwohner Indiens einführen: Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel usw. (unter der Massgabe der Wiederausfuhr).

    Dazu zählen auch:

    • 1 Kamera mit Filmen
    • 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder eine Videokamera mit Leerkassetten
    • 1 Tonbandgerät
    • 1 Laptop oder 1 Reise-Schreibmaschine
    • 1 Musikinstrument (tragbar) oder Walkman
    • 1 Radio
    • 1 Fernglas
    • 1 Kinderwagen
    • 1 Zelt und andere Campingausrüstung
    • Sportausrüstung

    In die bei Ankunft vom Zoll ausgehändigte "Tourist Baggage Re-Export Form" müssen hochwertige Gegenstände wie Videokamera, Tonbandgerät, Radiogerät, Laptop usw. eingetragen werden. Bei Ausreise ist sie wieder vorzulegen. Ist sie weg, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei Wiederausfuhr der eigenen wertvollen Gegenstände kommen.
    Rechtlich sind Nicht- Einwohner Indiens Reisende, die für mind. 24 h, höchstens aber für max. 6 Monate im Jahr nach Indien einreisen (nur eine Einreise pro Monat erlaubt). Abweichende Regelungen gelten für Reisende mit gewöhnlichem Wohnsitz in Indien.

    Ausserdem darf von Reisende über 17 Jahre weiterhin zollfrei mitgeführt werden:

    • Tabakwaren
      200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
    • alkoholische Getränke
      0,95 Liter alkoholische Getränke.

    Angemessene Menge Parfüm und Eau de Toilette. Geschenke bis zum Gesamtwert von 750 iR; ansonsten bei höherwertigen Geschenken wird ein Zoll von 80% des Warenwerts erhoben. (nach indischer Einstufung).

    Pflanzen und Lebensmittel
    Hier sind nötig:

    • Import- Erlaubnis vom Directorate of Plant Protection, Quarantine and Storage, Ajmeri Gate Extension, Delhi.
    • Ein von einem Pflanzenschutzamt des Herkunftslandes ausgestelltes Gesundheitszeugnis.

    Einfuhrverbote gelten für bestimmte Pflanzen und Samen. Die indischen Konsulate geben dazu Auskünfte.
    Die Pflanzen werden nach Eintreffen untersucht.

    Umzugsgut
    Für Personen, die ihren Wohnsitz für einen Mindestaufenthalt von einem Jahr nach Indien verlegen, gilt im Regelfall eine Zollbefreiung für Umzugsgut. Aufgrund der Sonderregelungen für bestimmte Gegenstände (z.B. Kfz- von der Zollbefreiung ausgenommen) und für bestimmte Artikel (ermässigte Zollsätze) wird empfohlen, sich rechtzeitig vorher über die Mitnahme von Umzugsgut bei einem indischen Konsulat zu erkundigen (u. U. können auch bei der Deutsch-Indischen Handelskammer Informationen eingeholt werden).

    Impressum