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Irland

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Erforderlich ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 16 Jahren müssen einen eigenen Kinderausweis haben oder im Elternpass eingetragen sein.

    Ausländische Jugendliche
    Unter 18 jährige Reisende benötigen bei Alleinreise einen Kinderausweis (Falls altersmässig noch erlaubt) bzw. die nationale Identitätskarte/Personalausweis oder den Reisepass.

    Zu empfehlen ist (obwohl nicht vorgeschrieben), eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, polizeilich beglaubigt. Unterliegen sie bereits der Visumpflicht, ist auch noch ein Visum erforderlich (in diesem Fall ist ein Reisepass notwendig)

    Einreise ohne Visum Für Deutsche, Schweizer und Österreicher besteht keine Visumspflicht!

    EU-Regelung
    Ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts sind die Staatsangehörigen der Staaten der Europäischen Union vom Visumzwang befreit, z.B. der Bundesrepublik Deutschland. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist ausreichend zur Einreise als Besucher, Tourist oder um inIrland eine Arbeit aufzunehmen.

    Eine vorherige Besorgung einer Arbeitserlaubnis ist bei Einreise zur Arbeitsaufnahme nicht nötig.
    3 Monate beträgt die vorläufige Aufenthaltsdauer. Wollen Staatsangehörige eines EU-Landes länger als 3 Monate bleiben, muss bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden (in diesem Fall ist dann der Reisepass notwendig). Der Arbeitsvertrag bzw. die inIrland üblichen Unterlagen für die anderen Tätigkeiten sind zusätzlich bei Arbeitsaufnahme, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder Ausführung von Dienstleistungen vorzulegen.

    Wollen EU- Staatsangehörige ohne Arbeitsaufnahme inIrland bleiben, müssen sie ein geregeltes Einkommen, welches aus ihrem Heimatland überwiesen wird, nachweisen (Rente, Bankbestätigung u.ä.) Ebenso wird der Nachweis über Abschluss einer Krankenversicherungabgeschlossen verlangt.

    Auch für die abhängigen Familienmitglieder des Staatsangehörigen des EU- Landes, und zwar den Ehepartner (dürfen nicht getrennt leben oder geschieden sein) und Kinder unter 21 Jahren; ältere Kinder nur dann, wenn sie noch von den Eltern unterhalten werden (gilt nicht, wenn die Kinder beim geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil leben), die Eltern und Grosseltern des Staatsangehörigen des EU- Landes und seines Ehepartners, SOFERN diese von ihm/ihr unterhalten werden (gilt nicht, wenn diese Angehörigen in aufsteigender Linie als Studenten kommen; gilt auch nicht, wenn es sich um die Eltern und Grosseltern des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners handelt) wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

    Ein vorab zu besorgendes Visum benötigen Sie dann, wenn es sich beim Ehepartner und/oder abhängigen Kindern und Familienangehörigen um Nicht-EU-Staatsangehörige handelt. Nähere Infos erhalten Sie in den Konsulaten.

    Problemlos und sehr schnell können Nicht EU- Staatsangehörige, die mit einem Staatsangehörigen eines EU- Landes verheiratet sind und normalerweise fürIrland ein Visum benötigen, dieses erhalten, wenn sie zusätzlich die Heiratsurkunde (in Kopie) sowie den Reisepass oder Personalausweis ihres Ehegatten ihrem Visumantrag beifügen (es genügt auch eine amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, jedoch darf diese nicht älter als 3 Monate sein).

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