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Japan
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Einreise + VisumDeutsche, die in Japan einer dieser Tätigkeiten nachgehen wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird bei der Einreise aufgrund des im Reisepass enthaltenen Visums erteilt. Bei dieser Gelegenheit wird ein Aufenthaltsstatus zugeteilt, der sich nach dem beabsichtigten Aufenthaltszweck richtet. Entsprechend wird die Aufenthaltsdauer festgelegt. Innerhalb von sechzig Tagen ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Verlassen Angehörige dieses Personenkreises vorübergehend Japan (z.B. Urlaub), müssen sie vor der Ausreise bei der Einwanderungsbehörde eine gebührenpflichtige Rückkehrberechtigung (Reentry Permit) beantragen, da sie sonst ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Diese Rückkehrberechtigung ist für ein Jahr gültig; sie kann für eine oder mehrere Einreise + Ausreisen erteilt werden (im zweiten Fall ist die Gebühr höher). Geschäftsleute (z.B. entsandte Bedienstete deutscher Firmen) und Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Familienangehörige erhalten jedoch Reentry Permits für mehrere Aus- und Wiedereinreisen, gültig für ein Jahr. Wird eine zusätzliche Tätigkeit (z.B. Sprachunterricht) oder eine Tätigkeit beabsichtigt, die dem zugeteilten Aufenthaltsstatus nicht entspricht, ist bei der japanischen Einwanderungsbehörde ein entsprechender Antrag zu stellen. Oft ist der Statuswechsel nicht ohne Ausreise und Wiedereinreise durchzuführen. Eine Ausnahme bildet das Working-Holiday-Visa für junge Leute. Für weitere Informationen hierzu, wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder an JAWHM / Japan Association for Working Holiday Makers (homepage: www.jawhm.or.jp ) Einreise ohne Visum
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