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Zoll + Zollbestimmungen
Reisegut
Zollfreie Einfuhr erlaubt bei Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw.,
Weiterhin zählen dazu:
- 1 Kamera mit Filmen,
- 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder
- 1 Videokamera mit Leerkassetten,
- 1 Fernglas,
- 1 Reise-Schreibmaschine,
- 1 Tonbandgerät,
- 1 Radio,
- Sportgeräte.
(ACHTUNG: Eine Deklaration ist für mitgenommene Elektrogeräte nötig, da diese normalerweise vom jordanischen Zoll in den Reisepass eingetragen werden.)
Reisende ab 18 Jahren dürfen weiter zollfrei einführen:
- 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak (mit Zusatzzoll bis zu insg. max. 2000 Zigaretten),
- 1 Liter alkoholische Getränke (mit Zusatzzoll bis zu insg. max. 4 Liter),
- eine angemessene Menge Eau de Toilette oder Kölnisch Wasser in geöffneten Flaschen,
- 2 geöffnete Fläschchen Parfüm.
- Geschenke im Gesamtwert von 50 JD oder 150 US-Dollar.
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