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Kenia

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Hinweise zur Reise
    Durch die hohe Gewaltkriminalität in Kenia besteht nach Informationen des Auswärtigen Amtes Sicherheitsrisiken. Die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen sowie das strikte Befolgen der Verhaltenshinweise der Reiseveranstalter sind zu beachten. Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas sowie sämtliche Überlandstrassen. Wertsachen gehören in den Hotel-Safe und sollten nicht unbedingt sichtbar umher getragen werden. Individualreisende übernachten besser in den vorhandenen Lodges oder bewachten Campingplätzen der Nationalparks. Die Hotel- und Reiseleitungen geben vor individuellen Ausflügen gern Informationen zur Sicherheit, um das Risiko besser zu beurteilen. Im Moment ist das Risiko bei organisierten Tagestouren (z.B. Safaris) weniger gefährlich. In den nördlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi kommt es zu erheblichen Sicherheitsproblemen. Bei Reisen auf dem Landweg in Gebiete nördlich und nordöstlich von Isiolo einschliesslich des Samburu National-Parks und der Shaba National Reserve, nördlich des Baringo-Sees, von Kitale sowie zum Turkana-See, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz bestehen erhöhte Sicherheitsrisiken. Diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug bereist werden. In der letzten Zeit gab es keine Zwischenfälle auf dem Landweg zum Masai Mara Nationalpark. Telefonnummern der Deutschen Botschaft in Nairobi: (02) 71 93 86 und des Deutschen Hon.konsulats in Mombasa: (011) 22 87 81.

    Einreiseverweigerung
    Die Ein- und Durchreise wird Staatsangehörigen von Burundi verweigert.

    Notwendige Einreise-Dokumente
    Bei Einreise müssen alle Reisenden im Besitz bestätigter Rückreise oder Weiterreise-Tickets und aller benötigten Dokumente für ihr Zielland sein sowie ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt mitführen.

    Deutsche
    Vom Visumzwang befreit sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (keine Arbeitsaufnahme u. ä.), sofern im Besitz der erforderlichen Rückreise oder Weiterreise-Tickets und der Reisepapiere für ihre nächste Destination: Deutsche mit bei Ankunft mindestens noch 3 Monate gültigem Reisepass oder Kinderausweis (im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland.

    Impressum