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Kroatien

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Sicherheitshinweise
    Grundsätzlich bestehen keine Bedenken bei Reisen nach Kroatien. Zu erhöhter Vorsicht wird angesichts der aktuellen Lage im Kosovo bei Reisen in das Grenzgebiet zur Bundesrepublik Jugoslawien und zur Republik Srpska (Teilrepublik von Bosnien-Herzegowina) geraten. Keine Bedenken gibt es bei Reisen nach Kroatien, besonders nach Istrien, Zagreb und zu den Ferienorten an der dalmatinischen Küste oder den Adriainseln. Man sollte jedoch die Minengefahr ausserhalb der offiziellen Durchgangsstrassen in den ehemals serbisch besetzten Gebieten in Kroatien, in deren Nähe sowie in Ostslawonien (an der Grenze zu Jugoslawien) beachten. Vermeiden Sie es, Strassen, öffentliche Wege und Plätze zu verlassen und leerstehende Privatgrundstücke zu betreten.

    Problemlos besuchen kann man auch den wieder geöffneten Nationalpark Plitvicer Seen, der in einem durch Minen gefährdeten Grossraum liegt. Auch hier bei der Zufahrt und im Park die Hauptstrasse bzw. die offiziellen Wege nicht verlassen, ebenso auf der Strecke Zagreb - Karlovac - Gracac - Zadar. Durch nicht detonierte Explosivstoffe bestehen an der dalmatinischen Küstenstrasse auf den Streckenabschnitten von Lukovo (20 km südlich von Karlobag) bis Sibenik sowie von Ston südlich bis zu montenegrinischen Grenze weiterhin eine Gefährdung ausserhalb der Hauptstrassen. Entlang der übrigen Küstenabschnitte sind Reisen unbedenklich. Die deutschen Botschaft in Zagreb gibt vor Reiseantritt Informationen über die aktuelle Sicherheitslage am Zielort und auf dem Reiseweg, der von der üblichen Transitstrecke abweicht. (Tel.00385 1/615 81 05).

    Einreiseverweigerung
    Reisepässe, die vom Palestinian Government von Taiwan und von der Türkischen Republik Zypern ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt.

    Reisende unter 21 Jahren
    Zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten benötigen alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren eine von beiden Eltern unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung.

    Deutsche
    Deutsche mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein) oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Eine gültige nationale Indentitätskarte ist ausreichend. Dann wird ein Grenz- Passierschein, dessen Gültigkeit max. 90 Tage beträgt, an der Grenze ausgestellt. Dennoch wird Einreise mit gültigem nationalen Reisepass empfohlen.

    Ein vorab besorgtes Visum benötigen Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Fremden-Pässe u.ä.

    Impressum