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Malta

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.,

    Weiterhin zählen dazu:

    • 1 Kamera mit Filmen,
    • 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen,
    • 1 Videogerät (muss jedoch unbedingt deklariert werden),
    • 1 Fernglas,
    • 1 Musikinstrument (tragbar),
    • 1 tragbarer Plattenspieler mit 10 Schallplatten,
    • 1 Tonbandgerät,
    • 1 Radio,
    • 1 Reise-Schreibmaschine,
    • 1 Kinderwagen,
    • 1 Zelt und andere Campingausrüstung,
    • Sportausrüstung
    • Angelausrüstung,
    • 1 Fahrrad ohne Motor,
    • 1 Kanu oder Kajak unter 5,5 m,
    • 2 Tennisschläger und ä. Gegenstände

    Eine Kaution muss für Tauchgeräte hinterlegt werden. Die Unterwasserjagd ist verboten.

    Von der Zollstelle kann in Zweifelsfällen für besonders wertvolle Gegenstände bei der Einreise eine Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben verlangt werden, die man bei der Wiederausfuhr zurückerhält.

    Verboten ist die Mitnahme von Farbfernsehern.

    Weiter sind Zollfrei:

    • 200 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder 250 g Tabak,
    • 3/4 Liter Wein,
    • 3/4 Liter Spirituosen,
    • 1/4 Liter Toilettenwasser und eine geringe Menge Parfüm (Parfüm-Wert darf 2 Lm nicht übersteigen).

    Verboten ist die Mitnahme von Fleischwaren aller Art und gleichgültig in welcher Verpackung.

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