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Namibia

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    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollbestimmungen
    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.

    Weiterhin dazu gehören "Touristik Zubehör", wie:

    • Kameras, Filmkamera oder Videokamera
    • Filme
    • Tonbandgerät
    • Laptop oder Reise-Schreibmaschine
    • Fernglas
    • Sportgeräte usw.

    Weiter zollfrei im Handgepäck: (Tabakwaren und Alkohol erst ab 18 Jahren):

    • Tabakwaren
      200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
    • alkoholische Getränke
      1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein.
    • 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette.
    • Geschenke im Gesamtwert von 500 N$ (ausgenommen Fernsehgeräte).

    Anmerkung
    Diese Freigrenzen gelten nur einmal innerhalb von 30 Tagen, d.h. bei Besuchen in den Ländern der südafrik. Zollunion (Botsuana, Lesotho, Südafrika, Swasiland), innerhalb dieses Zeitraums dürfen die obigen Freigrenzen nicht erneut in Anspruch genommen werden. Eine besondere Genehmigung ist für einige Waren erforderlich.

    Verboten ist die Einfuhr von: Fleisch, lebende Tiere, Honig, Pflanzen, Pflanzensamen, Blumenzwiebeln, landwirtschaftliche Produkte, Drogen, Arzneimittel und pornografische Schriften.

    Waffen und Munition
    Es muss vom Jagdinhaber bzw. Jagdveranstalter in Namibia eine Bestätigung für Jagdwaffen besorgt werden und eine Bestätigung, dass man dort jagen darf. Auch die Jagdlizenz und der Waffenschein des Heimatlandes sind mitzuführen. Eine Deklaration der Jagdwaffen und Munition ist bei Ankunft nötig. Dabei müssen die obigen Papiere vorgelegt werden. Jegliche Waffen anderer Art sind verboten.

    Impressum