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Nepal

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.,

    Weiterhin, wenn die Wiederausfuhr garantiert ist:

    • 1 Kamera mit 15 Filmen
    • 1 Schmalfilm-Kamera mit 12 Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten
    • 1 Radio oder 1 Radio mit Kassetten
    • 1 tragbarer Plattenspieler mit 10 Schallplatten
    • 1 Tonbandgerät/Kassettenrecorder mit 15 Bändern oder Kassetten
    • 1 Reise-Schreibmaschine oder 1 Laptop
    • 1 Fernglas
    • 1 Taschenrechner
    • 1 Kinderwagen
    • 1 Musikinstrument
    • 1 Sportgerät

    Deklarationspflicht für das gesamte mitgeführte Gepäck. Für berufliche Ausrüstung (z.B. Werkzeugkasten, Arztkoffer) kann zollfreie Einfuhr erlaubt werden.

    Weiterhin zollfrei:

    • Tabakwaren
      200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
    • alkoholische Getränke
      1 Flasche (max. 1,15 Liter) Spirituosen oder Wein oder 12 Dosen Bier
    • Angemessene Menge Parfüm

    Eine Bescheinigung des archäologischen Amtes (Department of Archaeology) ist für die Ausfuhr von Antiquitäten erforderlich.

    Adresse:
    National Archive Building
    Ram Shah Path,
    Kathmandu,
    Tel. 21 53 58.

    Gold, Silber, Edelsteine, Wildtiere oder deren Häute, Felle, Hörner usw. und alle Drogen sowohl in natürlicher als auch in künstlicher Form sind vom Export ausgeschlossen.

    Pflanzen und Lebensmittel
    Nötig sind Gesundheitszeugnis und Importerlaubnis.

    Waffen und Munition
    Verboten ist das Mitführen von Waffen und Munition aller Art.

    Impressum