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Zoll + Zollbestimmungen
Reisegut
Bei der Einreise darf maximal 1 Liter Alkohol (Wein, Spirituosen, ect.)pro Person eingeführt werden. Allerdings muss diese Person mindestens 20 Jahre alt sein. Wer mehr mitnehmen möchte, muss die örtlichen Gebühren bezahlen. Aber maximal sind pro Person 25 Liter erlaubt.
- Pro Person maximal 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 454g Tabak
- Pro Person maximal 1 Liter alkoholische Getränke
Waffen und Munition
Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden. Wer es trotzdem versucht, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
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