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Türkei

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung (Kleidungsstücke aus Pelz dürfen nur einmal im Jahr mitgeführt und müssen in den Reisepass eingetragen werden), Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.

    Weiter dazu zählen auch, wenn bei Ausreise wieder ausgeführt werden:
    1 Kamera mit 5 Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten, 1 Dia-Projektor, 1 Filmkamera und -projektor bis zu 8 mm, 1 tragbares Rundfunkgerät oder Kassettenradio, 1 Walkman oder in der Tasche tragbarer Kassettenrecorder, 1 Taschencomputer (biszu 4 KByte), bis zu 3 verschiedene Musikinstrumente (wie Gitarre, Mandoline, Trompete, Akkordeon, Mundharmonika, Flöte), bis zu 5 Schallplatten, Tonbandkassetten, Videobänder oder Compactdiscs, 1 tragbares Schwarzweiss-Fernsehgerät (tragbare Farbfernsehgeräte nur gegen hohe Zollhinterlegung), Radio-Kassettenrecorder-Kombination, 1 tragbare nichtelektrische Schreibmaschine, Sportgeräte zum Privatgebrauch, 1 Campingausrüstung, 1 komplette Taucherausrüstung, 1 Drachenflugausrüstung, 1 kleines Schlauchboot (nicht motorisiert), 1 Surfbrett, für mitreisende Kinder: 1 Kinderwagen, 1 Kinderfahrrad, Spielzeuge sowie elektronisches Spielzeug (ohne Kassetten), jedoch nur max. 10 Spielsachen, für kranke Reisende: Spezialbett, motorisierter oder nichtmotorisierter Rollstuhl, Medikamente für die persönliche Heilbehandlung, Reisebesteck (Campingkocher), 1 Teekocher, 2 Thermosflaschen, 1 Akku-Kaffeekocher.

    Weiterhin sind Zollfrei:

    • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 200 g Feinschnitt und 200 Blatt Zigarettenpapier oder 200 g Pfeifen- oder Kautabak oder 200 g blauer Tabak oder 50 g Schnupftabak.
    • 5 Flaschen je 1 Liter oder 7 Flaschen je 0,7 Liter alkoholische Getränke; 5 Fläschchen Kölnisch Wasser, Lavendel, Parfüm oder Essenz (max. 120 ml); eine angemessene Menge Kaffee und Tee.

    Es können zusätzlich noch 600 Zigaretten, 100 Blatt Zigarettenpapier und 500 g Pfeifentabak eingeführt werden, wenn diese in einem türkischen "duty-free-shop" erworben werden.

    Reisende dürfen maximal viermal im Jahr Geschenkartikel bis zum Gesamtwert von umgerechnet ca. 250 Euro abgabenfrei einführen; die Abgabenbefreiung gilt nicht für Tabakwaren, alkoholische Getränke, Parfüm und Toilettenwasser.

    Ausfuhrverbot
    Verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten. Führt man Teppichen aus, muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass es sich nicht um antike Stücke handelt. Gutachten erhält man von Sachverständige, die vom Museumsdirektorat benannt werden. Als Antiquitäten werden bereits Siegel, Orden, Obsidiane usw angesehen, auch wenn man sie und andere antike Kunstgegenstände offen in der Türkei kaufen kann. ist die Ausfuhr bei Strafe verboten - hohe Geld- und Gefängnisstrafen. Die Mitnahme von Gesteinsbrocken u. ä. an den historischen Ausgrabungsstätten ist strengstens untersagt.

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