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Tunesien

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Einreise
    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw. können werden. Dazu zählen auch: 2 Fotoapparate und 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera (s. unbedingt Hinweis auf Deklaration) mit Leerkassetten, 1 Laptop (s. Deklaration), 1 Radio, 1 Tonbandgerät, 1 Musikinstrument (tragbar), Fernglas, Kinderwagen, Fahrrad, Sport- und Campingausrüstung.

    Deklaration bei der Einreise wird bei besonders wertvolle Gegenstände empfohlen. Diese vom tunesischen Zoll in den Reisepass eintragen lassen, damit wird eine ungehinderte Ausfuhr gewährleistet.

    Das Mitführen von Funkgeräten ist nicht erlaubt.

    Zollfrei für Reisende ab 16 Jahren:
    400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 Liter Spirituosen über 25 Prozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Prozent; 0,25 Liter Parfüm, bis zu 1 Liter Eau de Toilette. Geschenke bis zum Gesamtwert von 10 tD.

    Ausreise
    Ausländer dürfen formlos die Gegenstände ausführen, die sie für persönliche Bedürfnisse im Lande gekauft haben. Der Zoll kann bei allen tunesischen Waren, die den Wert von 30 tD überschreiten und keinen Handelscharakter haben, die Vorlage einer bezahlten Rechnung und die Bescheinigung über den Umtausch der zum Kauf benötigten Geldmittel verlangen. (Daher immer an eine Rechnung denken und die Geldumtauschbelege aufbewahren).

    Impressum