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Spanien
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Zoll + ZollbestimmungenEinreise aus EU-Ländern Verboten sind: Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken )s. nachfolgend Diese Freizügigkeit gilt auch bezüglich der Kanarischen Inseln. Problemlos können Privatpersonen Waren mitführen, die im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert (sog. verbrauchssteuerpflichtige) wurden (ohne nochmalige Besteuerung) und wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h., nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden. Als Eigenbedarf gilt:
Im Einzelfall ist eine Überschreitung diese Richtmengen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich auch dabei um den privaten Eigenbedarf handelt. Bei der Einreise kann bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. Kraftstoffe für KFZ, die nicht im Haupt-Tank oder in einem Reservekanister mitgeführt werden, können erneut besteuert werden.Die im innergemeinschaftlichen Luftverkehr oder Seeverkehr (Beförderung, die in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und deren tatsächlicher Bestimmungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt) in einer Verkaufsstelle (zugelassenes Geschäft innerhalb eines Flug- oder Seehafens, auf/in einem Schiff oder Flugzeug -Duty Free Shop) unversteuert erworbenen Waren, welche im persönlichen Gepäck mitgeführt werden, wird eine Abgabenbefreiung für die und in Höhe der aus Drittländern eingeführten Waren/Freimengen und für andere Waren einschliesslich Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 90 EURO (Freibetrag) sowie nach den dort genannten Bedingungen gewährt. Die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant ist bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) von Eingangsabgaben befreit. Ausserdem abgabenfrei sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschliesslich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen:
Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 17 Jahren: für Spirituosen, Tabakwaren, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 15 Jahren: für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.
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